Organisation
Im folgenden Text wird die Organisation der Christkatholischen Jugend der Schweiz genauer erklärt.
Mitglieder
Es gibt in der Christkatholischen Jugend der Schweiz Jugendgruppen an den verschiedensten Orten. Ihre Mitglieder sind auch automatisch gesamtschweizerische Verbandsmitglieder (ca. 50% des Mitgliederbestandes). Nun besteht aber nicht für alle die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer Jugendgruppe, weil in ihrer Gemeinde oder Region keine Jugendgruppe besteht, oder weil sie das JG-Alter überschritten haben. Für diese besteht die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft (ca 40% des Mitgliederbestandes). Die Mitglieder erhalten regelmässig alle Ausschreibungen für die Lager und Anlässe. An der jährlichen Mitgliederversammlung bestimmen sie den Weg der Jugendarbeit in unserer Kirche.
Mit 30 Jahren muss man den Verband gemäss den Statuten aus Altersgründen verlassen. Trotzdem gibt es Mitglieder, die gerne weiterhin über die Christkatholische Jugend informiert sein wollen und die Jugendarbeit auch finanziell unterstützen möchten. Für diese gibt es die Mitgliedschaft als passives Einzelmitglied. Sie erhalten alle Informationen aus dem Verband haben aber keine Mitbestimmungsrecht. Im Moment sind dies etwa 10% der Mitglieder.
Jugendgruppen
In der Schweiz existieren im Moment 3 Jugendgruppen, die dem Verband der Christkatholischen Jugend der Schweiz angeschlossen sind. Eine Jugendgruppe steht allen Christkatholiken und deren Freunde ab etwa 14 Jahren offen.
Regelmässig treffen sich die Jungendlichen aus einer Kirchgemeinde oder aus der Region zu gemeinsamen Unternehmungen. Eine JG fördert den Kontakt unter gleichaltrigen Christkatholiken und Christkatholikinnen und unterstützt das Engagement Jugendlicher in der Kirchgemeinde. Dadurch bereichert sie das Gemeindeleben.
Zentralvorstand
Der Zentralvorstand ist das Exekutivorgan des Verbandes. Er organisiert Leiterteams für die Anlässe und Lager der CKJS und unterstützt diese bei der Organisation. Immer im Kontakt mit den Jugendverbänden unserer ausländischen Schwesterkirchen ermöglicht der ZV auch internationale Anlässe und Lager. Daneben ist er besorgt um den Kontakt mit der Gesamtkirche und hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitglieder.
Für diejenigen die noch mehr über die Arbeit des Zentralvorstandes erfahren wollen, finden in der Ressortdefinition des Zentralvorstandes und den Zentralstatuten Antwort.
Jugendbetreuer
Verteilt über die Deutschschweiz gibt es 4 Jugendbetreuer der Christkatholischen Kirche. In ihrer jeweils zugeteilten Region sind sie verantwortlich für die Unterstützung der Gemeinden in der Jugendarbeit. Daneben organisieren sie Überregionale Anlässe und leiten aktiv an den Lagern und Anlässen des Verbandes mit.
Auch hier werden die aktuellen Jugendbetreuer in der Rubrik Kontakt genauer vorgestellt.
Jugendkommission
Auf der Seite der Kirche steht die Jugendkommission dem Zentralvorstand zur Seite. Er besteht aus meist ehemaligen Zentralvorstandsmitgliedern. Die Jugendkommission ist verantwortlich für die Jugendbetreuer und ist das Bindeglied des Zentralvorstandes zur Gesamtkirche.
Die Jugendkommission wird ebenfalls in der Rubrik Kontakt genauer vorgestellt.